Im eigenen Keller
Kostet keine Rechnung, aber Fläche, Ordnung und Zeit. Jede Suche ist Handarbeit, und Wasser oder Feuer treffen den einzigen vorhandenen Bestand.
Wie lange Sie aufbewahren müssen, wann das Papier weg darf und woran Sie merken, dass ein Backup keine Archivierung ist.
Die Fristen stehen in der Abgabenordnung und im Handelsgesetzbuch. Sie unterscheiden sich nach Art der Unterlage — nicht nach Speicherort.
| Frist | Unterlagen | Grundlage |
|---|---|---|
| 10 Jahre | Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz | § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB |
| 8 Jahre | Buchungsbelege wie Rechnungen, Kontoauszüge und Quittungen. Die Frist wurde vom Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt. | § 147 Abs. 3 AO |
| 6 Jahre | Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen mit steuerlicher Bedeutung | § 147 Abs. 1 Nr. 2–5 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 2–3 HGB |
Orientierungswerte. Branchenrecht kann längere Fristen vorschreiben — etwa im Gesundheitswesen, im Bauwesen oder bei Personalunterlagen. Im Zweifel klärt das Ihre Steuerberatung, nicht ein Softwarehersteller.
Kostet keine Rechnung, aber Fläche, Ordnung und Zeit. Jede Suche ist Handarbeit, und Wasser oder Feuer treffen den einzigen vorhandenen Bestand.
Sinnvoll für Bestände, die aufbewahrt werden müssen, aber nie gebraucht werden. Unpraktisch, sobald jemand regelmäßig etwas heraussucht — jeder Zugriff kostet.
Sucht in Sekunden statt in Regalen, hält Fristen automatisch nach und protokolliert Zugriffe. Verlangt dafür einen sauber dokumentierten Scan-Prozess.