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DMS für Schulen in Bayern

Aktenplatz für allgemeinbildende und beruflichen Schulen sowie Sachaufwandsträger in Bayern. BayEUG- und BaySchO-konform, mit Anbindung an ASV (Amtliche Schulverwaltung), mebis und BayernCloud Schule.

Bayern hat mit dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) eines der detailliertesten Schulgesetze in Deutschland. Was die Sachausstattung angeht, sind in Bayern die Sachaufwandsträger zuständig — bei Grundschulen meist Gemeinden, bei Realschulen und Gymnasien Landkreise, bei Berufsschulen ebenfalls Landkreise. Die Lehrkräfte sind Landesbeamte.

Diese Trennung zwischen "Sachaufwand" und "Lehrkräften" prägt auch die Akten-Landschaft: Personalakten der Lehrkräfte führt die Regierung (Bezirksregierung), Personalakten der nicht-pädagogischen Mitarbeiter führt der Sachaufwandsträger. Aktenplatz unterstützt diese duale Struktur mit getrennten Mandanten und definierten Schnittstellen — Übergabe-Workflows zwischen Schule, Sachaufwandsträger und Schulamt sind vorkonfiguriert.

Bayern setzt mit BayernCloud Schule eine eigene Landesplattform ein — die ergänzt Aktenplatz, ersetzt es aber nicht. Während BayernCloud Schule auf Pädagogik (LMS, Messenger, kollaborative Office-Tools) ausgerichtet ist, übernimmt Aktenplatz die Verwaltungs-Aktenführung. Beide Systeme lassen sich parallel betreiben.

Rechtlicher Rahmen: Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)

Für Schulen in Bayern ist das Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) die zentrale Rechtsgrundlage. Für DMS-relevante Aspekte besonders zu beachten:

  • Art. 85 BayEUG — Datenverarbeitung in der Schule, mit Verweis auf konkretisierende Verordnungen
  • Schulordnungen (BaySchO, Realschulordnung, Gymnasialschulordnung etc.) — regeln Aktenarten und -fristen pro Schulart
  • BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz) — ergänzt DSGVO für bayerische öffentliche Stellen
  • KMBek über das Schulwesen — laufende Verwaltungsvorschriften aus dem Kultusministerium

Aufbewahrungsfristen in Bayern

Aktenplatz hat diese landesspezifischen Fristen vorkonfiguriert. Nach Fristablauf wird DSGVO-konform gelöscht — automatisch oder nach manueller Freigabe.

AktentypAufbewahrungRechtsgrundlage
Schülerakte (Hauptakte)10 Jahre nach SchulaustrittBaySchO + DSGVO
Zeugnisse / Zeugnislisten50 JahreBaySchO
Förderakte (sonderpädagogisch)Schulzeit + 10 JahreBaySchO
Klassenarbeiten / Stegreifaufgaben2 JahreBaySchO
Abitur-/Quali-Prüfungsunterlagen20 JahreGSO/RSO Bayern
Schulkonferenz-Protokolle30 JahreBaySchO
Personalakten Lehrkräfte (bei Regierung)bis 30 Jahre nach AusscheidenBayBG
Sachaufwand-Belege10 JahreGO Bayern + AO

Schulträger-Struktur in Bayern

In Bayern sind die Schulträger fragmentiert: Gemeinden tragen Grundschulen und Mittelschulen, Landkreise tragen Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen. Bei Mittelzentren übernimmt die jeweilige Stadt die Sachträgerschaft. Aktenplatz lässt sich für einen Sachaufwandsträger (z.B. einen Landkreis mit 8 Schulen) zentral installieren — jede Schule bekommt einen eigenen Mandanten, der Schulträger hat zentrale Sicht. Übergabe-Schnittstellen zur Regierung (Personalakten der Lehrkräfte) sind definiert.

Anbindung an die Bayern-spezifische Software-Landschaft

Aktenplatz arbeitet ergänzend zu Ihrer bestehenden Schulverwaltungs-Software — wir ersetzen sie nicht. Anbindungen für Bayern:

ASV (Amtliche Schulverwaltung Bayern)

Die landeseigene Schulverwaltungs-Software, kostenlos für alle bayerischen Schulen. Aktenplatz importiert Stammdaten per CSV-Export aus ASV, optional REST-Anbindung über die ASV-Web-Schnittstelle.

mebis (Landesmedienzentrum)

Pädagogische Mediathek + LMS. Aktenplatz ist nicht-konkurrierend — mebis bleibt für Unterrichts-Materialien, Aktenplatz für Verwaltungs-Akten.

BayernCloud Schule

Landesplattform mit Office-Suite, Messenger, Stundenplan. Aktenplatz ergänzt die Akten-Ebene. Single Sign-On über bayerischen SSO möglich.

PERLE (Personalverwaltung Lehrkräfte)

Landesweite Personalverwaltung der Lehrkräfte beim Bayerischen Landesamt für Schule. Aktenplatz bildet die schulseitige Personalakte ab.

Häufige Fragen — Schulen in Bayern

Persönliches Beratungsgespräch für Ihr Schul-DMS

Wir kennen die Bayern-spezifischen Anforderungen und beraten Sie individuell zu Aufbewahrungsfristen, Schulträger-Workflows und Anbindung an Ihre Verwaltungssoftware.

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